Ingenieurleistungen für die Straßenbahnlinie 105
STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH · Oberhausen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Stadt Oberhausen und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH beabsichtigen, eine Straßenbahnverbindung zwischen Essen und Oberhausen herzustellen. Hierzu soll die Straßenbahnlinie 105 verlängert werden, die derzeit von Essen-Rellinghausen durch die Essener Innenstadt bis zur Endhaltestelle Essen-Unterstraße nahe der Grenze zu Oberhausen verläuft. Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Überlegungen, die frühere Straßenbahnverbindung zwischen Essen und Oberhausen wiederherzustellen. 1995 begannen konkrete Planungen, und 1998 wurde das Projekt in den Nahverkehrsplan aufgenommen. Um das Projekt umzusetzen, schrieb die STOAG im Jahr 2001 im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung vom 08.08.2001 (2001/S 151-104619) Planungsleistungen aus. Den Zuschlag erhielt das Ingenieurbüro Spiekermann Ingenieure GmbH (im Folgenden: Spiekermann). Der Auftragswert betrug vorläufig EUR 4.378.630,18 netto. Nach einem erfolgreichen Planfeststellungsverfahren 2005 wurde das Vorhaben jedoch zunächst nicht weiterverfolgt. 2011 und 2014 wurde die Straßenbahnverlängerung erneut in den Nahverkehrsplan aufgenommen und Planungsunterlagen eingereicht, wobei die Trassenführung leicht angepasst wurde. Im März 2015 lehnten die Bürger in einem Ratsbürgerentscheid die geplante Variante ab, nicht jedoch die grundsätzliche Idee des Lückenschlusses. 2017 und 2022 wurde das Projekt erneut in städtische Planungen aufgenommen, wobei der Masterplan "Neue Mitte" die Verlängerung als wichtigen Bestandteil vorsieht. Am 5. Februar 2024 beschloss der Stadtrat, die Planungen zur Verlängerung der Linie 105 fortzusetzen. Um die von Spiekermann erstellten Planungsunterlagen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, sind die erstellten Pläne zu überarbeiten. Hierzu beauftragte die STOAG Spiekermann mit Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für die Objekt- und Tragwerksplanung der LP 1 - 3 HOAI sowie optional LP 4 HOAI zu einem Auftragswert in Höhe von EUR 1.063.978,94 netto sowie mit
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Ausschreibung betrifft Ingenieurleistungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 zwischen Essen und Oberhausen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.683 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
- 16.09.2025 Die STOAG darf Spiekermann direkt und ohne Vergabeverfahren mit den Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie mit den Planungsleistungen für Verbaumaßnahmen an Ingenieurbauwerken beauftragen. Hierfür sprechen folgende Erwägungen: Die Auftragsänderungen sind gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a) und b), S. 2 GWB zulässig, da die STOAG zusätzliche Leistungen beschafft, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers sowohl aus wirtschaftlichen und aus technischen Gründen nicht möglich ist und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die STOAG verbunden wäre. Bei den zu beauftragenden Ingenieursleistungen handelt es sich um zusätzlich erforderlich gewordene Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Die STOAG hat Spiekermann zunächst beauftragt, Planungsleistungen für die Erweiterung der Straßenbahnlinie 105 zu erbringen, die der damaligen geplanten Streckenführung entsprachen. Aufgrund der Projekthistorie entsprechen die Planungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Änderungen sind auch nachträglich erforderlich geworden. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung war insbesondere nicht absehbar, dass der Streckenverlauf angepasst wird. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die STOAG verbunden. Wirtschaftliche Gründen bedingen, dass die STOAG Spiekermann mit den Umplanungen beauftragt. Spiekermann hat bereits detaillierte Kenntnisse über das Projekt und die bisherigen Planungen. Würde die STOAG ein anderes Unternehmen mit den Umplanungen beauftragen, müsste dieses sich erst umfassend in das Projekt und die bestehenden Planungsunterlagen einarbeiten, was zusätzliche Kosten und Zeit in Anspruch nehmen würde. Spiekermann hat aufgrund der umfassenden Vorbefasstheit mit diesem Projekt für Teile der zui erbringenden Leistungen Abschläge auf die HOAI-Vergütung vorgenommen. Die Beauftragung von Spiekermann stellt sich für die STOAG daher als besonders wirtschaftlich dar. Zudem kann die STOAG nur Spiekermann als ursprünglichen Auftragnehmer für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erbrachten Planungsleistungen haftbar machen. Auch aus technischen Gründen kann die STOAG Spiekermann nicht durch einen anderen Auftragnehmer ersetzen. Spiekermann hat bereits tiefgehende Kenntnisse der spezifischen Anforderungen, örtlichen Gegebenheiten und technischen Herausforderungen des Projekts. Diese Erfahrung ist entscheidend, um effizient und präzise weiterzuarbeiten und die Umplanungen nahtlos in die bestehenden Planungen zu integrieren. Jedes andere Ingenieurbüro müsste sich zunächst umfassend einarbeiten. Das Projekt steht ferner schon seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit. Auch politisch ist eine schnelle Umsetzung gewünscht. Kein anderer Auftragnehmer verfügt jedoch über den Wissensstand von Spiekermann in diesem Projekt. Daher kann nur Spiekermann dafür einstehen, die weiteren Planungsleistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass keine Projektverzögerungen auftreten. Durch die bisherigen Arbeiten hat Spiekermann ein tiefgehendes Verständnis der lokalen Gegebenheiten entwickelt, insbesondere von der bestehenden Infrastruktur, den Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen, des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsführung sowie der Bodenbeschaffenheit. Diese Kenntnisse sind entscheidend, um technische Lösungen zu entwickeln, die optimal an die örtlichen Bedingungen angepasst sind. Ein neuer Auftragnehmer müsste erst umfangreiche Recherchen und Untersuchungen durchführen, um auf dasselbe Wissensniveau zu gelangen. Der STOAG würden bei einem Wechsel des Auftragnehmers gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. b) GWB erhebliche Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten entstehen. Die STOAG durfte Spiekermann zudem gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB direkt und ohne Vergabeverfahren beauftragen. Der Anpassungsbedarf ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die STOAG nicht vorhersehen konnte. Ferner hat sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung war nicht absehbar, dass die STOAG den Streckenverlauf im Bereich des Masterplans Neue Mitte anpassen muss. Vielmehr ging sie zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Planungsleistungen anhand der damals vorgegebenen Planungsgrundlagen zu erbringen sind und sich diese nicht verändern. Dass sich das Projekt aufgrund einer negativen Bewertung in der integrierten Gesamtverkehrsplanung sowie in der Folge aufgrund des negativen Bürgerentscheides verzögern wird, war für die STOAG nicht vorhersehbar. Insbesondere die Entwicklung der Industriebranche und die daraus resultierenden neuen städtebaulichen Anforderungen waren nicht vorhersehbar. Auch war für die STOAG nicht vorhersehbar, dass Änderungen des Streckenverlaufs erforderlich werden. Die Wertobergrenze für die Auftragsänderung von 50 % im Vergleich zum Ursprungsauftrag ist eingehalten. Die Angebotssumme für die zu erbringenden Leistungen für die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für die Objekt- und Tragwerksplanung beträgt inklusive optional beauftragter Leistungen EUR 1.089.252,18 netto und damit ca. 24,9 % der ursprünglichen (vorläufigen) Vergütung in Höhe von EUR 4.378.630,18 netto. aktuell
- 10.07.2025 Die STOAG durfte Spiekermann direkt und ohne Vergabeverfahren mit den Planungsleistungen der LP 1 - 3 HOAI sowie optional LP 4 HOAI für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Technische Ausrüstung beauftragen. Die Auftragsänderung ist gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a) und b), S. 2 GWB zulässig, da die STOAG zusätzliche Leistungen beschafft, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers sowohl aus wirtschaftlichen und aus technischen Gründen nicht möglich ist und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die STOAG verbunden wäre. Bei den zu beauftragenden Ingenieursleistungen handelt es sich um zusätzlich erforderlich gewordene Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Die STOAG hat Spiekermann zunächst beauftragt, Planungsleistungen für die Erweiterung der Straßenbahnlinie 105 zu erbringen, die der damaligen geplanten Streckenführung entsprachen. Aufgrund der Projekthistorie entsprechen die Planungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Änderungen sind auch nachträglich erforderlich geworden. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung war insbesondere nicht absehbar, dass der Streckenverlauf angepasst wird. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die STOAG verbunden. Wirtschaftliche Gründen bedingen, dass die STOAG Spiekermann mit den Umplanungen beauftragt. Spiekermann hat bereits detaillierte Kenntnisse über das Projekt und die bisherigen Planungen. Würde die STOAG ein anderes Unternehmen mit den Umplanungen beauftragen, müsste dieses sich erst umfassend in das Projekt und die bestehenden Planungsunterlagen einarbeiten, was zusätzliche Kosten und Zeit in Anspruch nehmen würde. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Stadt Oberhausen und die STOAG noch nicht alle Grundstücke besitzen, auf denen die Trasse verlaufen soll, ist die Überarbeitung der Planungsunterlagen zeitlich dringend, um zu vermeiden, dass sich das Projekt weiter verzögert. Zudem kann die STOAG nur Spiekermann als ursprünglichen Auftragnehmer für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erbrachten Planungsleistungen haftbar machen. Auch aus technischen Gründen kann die STOAG Spiekermann nicht durch einen anderen Auftragnehmer ersetzen. Spiekermann hat bereits tiefgehende Kenntnisse der spezifischen Anforderungen, örtlichen Gegebenheiten und technischen Herausforderungen des Projekts. Diese Erfahrung ist entscheidend, um effizient und präzise weiterzuarbeiten und die Umplanungen nahtlos in die bestehenden Planungen zu integrieren. Jedes andere Ingenieurbüro müsste sich zunächst umfassend einarbeiten. Das Projekt steht ferner schon seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit. Auch politisch ist eine schnelle Umsetzung gewünscht. Kein anderer Auftragnehmer verfügt jedoch über den Wissensstand von Spiekermann in diesem Projekt. Daher kann nur Spiekermann dafür einstehen, die weiteren Planungsleistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass keine Projektverzögerungen auftreten. Durch die bisherigen Arbeiten hat Spiekermann ein tiefgehendes Verständnis der lokalen Gegebenheiten entwickelt, insbesondere von der bestehenden Infrastruktur, den Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen, des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsführung sowie der Bodenbeschaffenheit. Diese Kenntnisse sind entscheidend, um technische Lösungen zu entwickeln, die optimal an die örtlichen Bedingungen angepasst sind. Ein neuer Auftragnehmer müsste erst umfangreiche Recherchen und Untersuchungen durchführen, um auf dasselbe Wissensniveau zu gelangen. Der STOAG würden bei einem Wechsel des Auftragnehmers gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. b) GWB erhebliche Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten entstehen. Die STOAG durfte Spiekermann zudem gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB direkt und ohne Vergabeverfahren beauftragen. Der Anpassungsbedarf ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die STOAG nicht vorhersehen konnte. Ferner hat sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung war nicht absehbar, dass die STOAG den Streckenverlauf im Bereich des Masterplans Neue Mitte anpassen muss. Vielmehr ging sie zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Planungsleistungen anhand der damals vorgegebenen Planungsgrundlagen zu erbringen sind und sich diese nicht verändern. Dass sich das Projekt aufgrund einer negativen Bewertung in der integrierten Gesamtverkehrsplanung sowie in der Folge aufgrund des negativen Bürgerentscheides verzögern wird, war für die STOAG nicht vorhersehbar. Insbesondere die Entwicklung der Industriebranche und die daraus resultierenden neuen städtebaulichen Anforderungen waren nicht vorhersehbar. Auch war für die STOAG nicht vorhersehbar, dass Änderungen des Streckenverlaufs erforderlich werden. Die Wertobergrenze für die Auftragsänderung von 50 % im Vergleich zum Ursprungsauftrag ist eingehalten. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen der LP 1-3 HOAI sowie optional LP 4 HOAI beträgt EUR 784.338,69 netto und damit ca. 17,9 % der ursprünglichen (vorläufigen) Vergütung in Höhe von EUR 4.378.630,18 netto.
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