AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E98329938) · Abgerufen am 06.08.2026 19:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdab4244-51dc-4f93-bf0e-7bb91f0bcbbf/

Generalsanierung und Erweiterung Grund- und Mittelschule Goldbach, BA 1.2 Sanierung Turnhalle; Lüftung

Notice-ID: bdab4244-51dc-4f93-bf0e-7bb91f0bcbbf · Procedure-ID: de40ceef-2452-42bc-a892-a5d189a8f2e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Goldbach, Goldbach
Veröffentlicht
05.05.2024
Frist (Submission)
23.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- 550 m2 Luftkanal verz. Stahl eckig bis 1000 mm, einschl. Formstücke, Schalldämpfer, Volumenstromregler konst. - 400 m Lüftungsrohre verz. Stahl DN100-400, einschl. Formstücke, Schalldämpfer, Volumenstromregler konst. - 8 St BSK - 60 St. Luftdurchlässe, Tellervent., Gitter, Draller - 1 St LTA 20-Geräte 3.600 m3/h, WRG, Erhitzer, Filter - 1 St LTA 21-Geräte 3.300 m3/h, WRG, Erhitzer, Filter - 1 St LTA 22-Geräte 5.220 m3/h, WRG, Erhitzer, Filter - 1 St. Anschluss an Luftkanalnetz BA 1.3 Mehrzweckräume - 2 St Wetterschutzgitter Schrägdacheinbau - 1 St. Wetterschutzgitter Einbau Außenwand

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2024
Ende
31.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).