AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdc84d1c-4575-42fe-9e9b-0189ee7d902c/

PVE 30.06 BÜW Verkehrsanlagen, Spartenverlegung

Notice-ID: bdc84d1c-4575-42fe-9e9b-0189ee7d902c · Procedure-ID: 2819c7cb-9832-45ce-a2a1-b341a226c22a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
09.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
184.080 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

PVE 30.06 BÜW Verkehrsanlagen, Spartenverlegung Örtliche Bauüberwachung für die Bauleistungen der Verkehrsanlagen, Lichtsignalanlagen, Spartenarbeiten, Lückenschluss Linie 6 (BB West) für die Jahre 2026-2028. Abruf der Jahre 2027/28 optional Termine und Fristen Leistungsbeginn: unmittelbar nach Auftragserteilung (April 2026) Baubeginn Bauhauptleistungen, örtliche BÜ: 04.05.2026 Örtliche BÜ Bauabschnitt 1, 2026: bis 31.12.2026 Örtliche BÜ Bauabschnitt 2, 2027: bis 31.12.2027 Späteste Fertigstellung Projektnachlauf Dokumentation, Abrechnung: 31.06.2028

Vertragslaufzeit

Beginn
04.05.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.04.2026
Zuschlagsentscheidung
23.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).