AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E19158121) · Abgerufen am 04.10.2026 17:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bde02563-9d66-45c9-a7c9-20e0e43d7b54/

Bau, Lieferung und Montage einer Trafostation auf dem Betriebshof der Rostocker Straßenbahn AG

Notice-ID: bde02563-9d66-45c9-a7c9-20e0e43d7b54 · Procedure-ID: 98aa2f81-750d-4ccb-b13a-10c64e46321a

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Stammdaten

Auftraggeber
Rostocker Straßenbahn AG, Rostock
Veröffentlicht
25.04.2025
Frist (Submission)
23.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31200000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Rostocker Straßenbahn AG plant die Erneuerung der Elektroenergieversorgung des Straßenbahnbetriebshofes in der Hamburger Straße in Rostock. Dabei wird die vorhandene Trafostation durch eine neue Station ersetzt. Inhalt der Maßnahme ist die Lieferung und Montage eines Stationsgebäudes, eines Öltransformators 630 KVA, die Lieferung und Montage der Niederspannungshauptverteilung sowie die Inbetriebnahme der Station einschließlich des Umschlusses der Versorgungskabel des Betriebshofes.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Mecklenburg Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).