AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bauleistungen für Spezialtiefbau im Projekt „Erweiterung und Betrieb der Vergärungsanlage Würselen
Stammdaten
- Auftraggeber
- AWA Entsorgung GmbH, Eschweiler
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Frist (Submission)
- 02.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45200000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die AWA Entsorgung GmbH (AWA) ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen und gewährleistet die Entsorgungssicherheit für ca. 820.000 Bürgerinnen und Bürger. Die primäre Aufgabe der AWA ist es, das Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) für die StädteRegion Aachen und den Kreis Düren umzusetzen. Hierzu betreibt sie vier Entsorgungszentren, eine Kompostierungsanlage mit Vergärungsstufe, eine Schadstoffsammelstelle, zu 50 % die Müllverbrennungsanlage Weisweiler sowie eine mobile Schadstoffsammlung in der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren. Die AWA beabsichtigt die Erweiterung der Vergärungsanlage Würselen um eine Pfropfenstromfermentation mit Intensivrotte am Standort Am Weiweg 40 in 52146 Würselen. Bisher werden am Standort pro Jahr ca. 30.000 t Bioabfälle behandelt. Zur Verfügung stehen im Verbandsgebiet des Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) jährlich bis zu ca. 70.000 t Bioabfälle. Von den hinzukommenden Mengen wird ein Teil bereits am Standort angeliefert, umgeschlagen und extern verwertet. Für die neue Anlage wird die am Standort bestehende Kompostierungsanlage aus dem Jahr 1995 im Vorfeld des Neubaus abgerissen. Die bestehende Trockenfermentationsanlage inklusive Intensivrottetunnel wird im Zuge des Neubaus der Vergärungsanlage umgerüstet und soll zukünftig in veränderter Funktion weitergenutzt werden. Für den Betrieb der Anlage werden südlich der bestehenden Trockenfermentationsanlage drei geschlossene Hallen, ein Fermenter, eine Gasverwertungsanlage und ein Betriebsgebäude und eine Werkstatt errichtet. Im Norden der bestehenden Trockenfermentationsanlage wird auf einer Erweiterungsfläche zusätzlich ein Kompostlager als überdachtes Lager inklusive Belüftungssystem für eine Nachrotte errichtet. Zur Erweiterung der bestehenden Anlage wird das Grundstück Richtung Norden und Süden erschlossen. Für die Erweiterung und den Betrieb der Vergärungsanlage Würselen um eine Pfropfenstromfermentation mit Intensivrotte am Standort der Vergärungsanlage Würselen sind verschiedene Leistungen zu erbringen. Die Ausführung des Lieferumfangs gliedert sich in folgende drei Bauabschnitte, die zu unterschiedlichen Ausführungszeiträumen errichtet werden: • Bauabschnitt I (BA I): - Herstellung der Bohrpfähle für die Einzelfundamentgründung des Kompostlagers • Bauabschnitt II (BA II): - Herstellen der Bohrpfähle für die Einzelfundamentgründung der Kompostierungsanlage • Bauabschnitt III (BA III): - Herstellen der Bohrpfähle für die Einzelfundamentgründung der Werkstatt Die Bauabschnitte sind in folgenden Zeiträumen geplant: • Bauabschnitt I: März 2027 bis Juni 2027 • Bauabschnitt II: August 2028 bis Dezember 2028 • Bauabschnitt III: Oktober 2029 bis Januar 2030 Im Teilnahmewettbewerb wird die AWA den Bietern zunächst nur eine Projektbeschreibung zur Verfügung stellen. Aufgrund der vertraulichen Inhalte erhalten erst die ausgewählten Bieter in der Angebotsphase das Leistungsverzeichnis mit Anlagen (nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung). Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die AWA ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und innerhalb der Kosten erbringt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 31.01.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.