Vorinformation Dienstleistungsauftrag Verkehr & Logistik
Geändert: Korrektur der Postleizahl der Vergabekammer unter Beschreibung bei Zweck

Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aufgrund eines ausschließlichen Rechts auf der Linie 290 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV bis zur wettbewerblichen Ausschreibung dieser Linie 290.

Landratsamt Ravensburg · Ravensburg · Baden-Württemberg

Beschreibung

A) Der Landkreis führt eine Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr an den Bestandsbetreiber als Inhaber der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung auf der Linie 290 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst c) VgV durch. Die Direktvergabe dient zur Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linie 290. Dabei werden lediglich Effekte ausgeglichen, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Teilnahme des Bestandsbetreibers an der neuen ÖPNV-Finanzierung im Verbundgebiet, unter Verzicht auf Bestandsschutzregelungen, auftreten. B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Ziff. 5.1) ausgelöst. Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Der Betrieb der unter Ziff. 5.1 genannten Linie 290 ist zu dem in Ziff. 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Laufzeitende ist für die Linie 290 am 30.09.2028. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein k

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Branche: Verkehr & Logistik

Direktvergabe eines Übergangsvertrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr (Linie 290) im Landkreis Ravensburg.

Der Vertrag dient zur Überbrückung bis zur wettbewerblichen Ausschreibung und hat eine Laufzeit bis 30.09.2028. Wesentliche Anforderungen sind die Einhaltung der Tarif- und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes bodo sowie die Sicherstellung eines kostendeckenden Betriebs.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.372.672 €
Oberes Quartil 12.792.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne TNW
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Landratsamt Ravensburg
Standort Ravensburg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 17.07.2025
CPV-Code 60112000 (Was ist das?)
Erfüllungsort Landkreis Ravensburg
Laufzeit 01.01.2027 – 30.09.2028

Ø Bieter in der Branche 4.1

Historischer Durchschnitt aus 315.223 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.507 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -16%
KMU-Bieteranteil 45%

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