AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau der Martin-Niemöller Gesamtschule-Erdarbeiten Bauabschnitt Süd
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen, Bielefeld
- Veröffentlicht
- 19.04.2024
- Frist (Submission)
- 27.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
ERDARBEITEN - MNGES VE 1.1a Erdarbeiten Süd Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück. Art der Leistung: Der Leistungsumfang der Erdarbeiten, Bauabschnitt Süd, beinhaltet das abschnittsweise und profilgerechte Lösen, Fördern, Lagern und Entsorgen der Auffüllungen und Böden zur Herstellung der Baugrube Grundstück Süd sowie Bodenverbesserungsmaßnahmen gemäß Planung. Ausführungszeit: ca. August 2024 bis November 2024 Lage der Baustelle: Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße "An der Reegt" voneinander getrennt. Die Leistungen des AN Erdarbeiten Süd erfolgen auf dem südlichen Areal vorab der Hochbaumaßnahmen, das heißt, Baulogistik bzw. eine allgemeine übergeordnete Baustelleneinrichtung stehen zum Zeitpunkt der Erdarbeiten Süd nicht zur Verfügung. Vom AN Erdbau ist die allgemeine Baustelleneinrichtung (Sanitär- und Lagereinrichtungen, Bauzaun, Bautor, Baustrom und Bauwasser) für die Dauer seiner Leistungen zu stellen. Dem AN wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 26.08.2024
- Ende
- 23.11.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 12 WEEKS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.