AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 07:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0ff0fcb-5df5-40d4-8f68-b4ddd24095ce/

Rahmenvertrag für die Planungsleistung

Notice-ID: c0ff0fcb-5df5-40d4-8f68-b4ddd24095ce · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d460841465

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Friesland, Jever
Veröffentlicht
27.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.080.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es sollen die Planungsleistungen von 5 Mobilitätsstationen und 6 Mobilitätspunkten im Landkreis Friesland und 1 Mobilitätsstation und 7 Mobilitätspunkten in der Stadt Wilhelmshaven vergeben werden. Der Auftrag soll als Rahmenvertrag an einen einzelnen Auftragnehmer/Bietergemeinschaft vergeben werden und zwei Schritte umfassen. Im ersten Schritt sollen die HOAI-Phasen 2 und 3 vom Auftragnehmer unmittelbar nach der Beauftragung erarbeitet werden. Die Phasen 4 bis 8 (Option 1) nach entsprechenden Umsetzungsbeschlüssen der zuständigen kommunalen Gremien. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: • Stufe 1: LPH 2-3 • Stufe 2: LPH 4-8 Zunächst wird Stufe 1 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).