AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 22:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c1c349be-2883-40ee-908c-4e42e5f53df0/

Verkehrsanlagen BA01 und BA02

Notice-ID: c1c349be-2883-40ee-908c-4e42e5f53df0 · Procedure-ID: d49e9357-ad0f-4251-9b01-9c672c0f2591

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Ansbach, Ansbach
Veröffentlicht
10.12.2024
Frist (Submission)
28.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bestandsorientierte Kurvenabflachungen mit Oberbauerneuerungen der St 2247, westlich und östlich von Wettringen (PLZ. 91631). Die Maßnahme ist auf zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Der westliche Bauabschnitt BA01, welcher die Beseitigung der Unfallhäufungsstelle entlang des Gipsbruches, mittels der Herstellung einer Kurvenabflachung (Neubaustrecke) beinhaltet und eine Oberbauerneuerung im Hocheinbauverfahren mit Anpassung der Kurvenradien nach RAL und der ein­zuhaltenden Fahrbahnbreite von 6,50 m (RQ 9,5) an den Bestand. Die Baumaßnahme Beginnt bei Abschnitt 100, Station 1,080. An dieser Stelle wird ein Übergang an die bereits erfolgte Oberbauerneuerung aus dem Jahr 2023 hergestellt. Die Baumaßnahme endet bei Abschnitt 100, Station 2,880 am Ortseingang Wettringen, wo zudem in diesem Bereich bei Abschnitt 100, Station ~ 2,690 – 2,780 ein Linksabbiegestreifen für das Gewerbegebiet neu errichtet wird. Der Staatsstraße 2247 soll in südlicher Himmelsrichtung ein kombinierter Geh­ und Radweg mit landwirt­schaftlicher Nutzung parallel begleiten. Dieser bietet der Landwirtschaft die Möglichkeit die Felder anzusteuern und verbindet mit der Einbindung von bestehenden Wirtschaftswege auf dem Gemeindegebiet Schnelldorf die Orte Leitsweiler und Wettringen. Der kombinierter Geh- und Radweg wird in Sonderbaulast mit der Gemeinde Wettringen entstehen. Der östliche Bauabschnitt BA02 beginnt bei Abschnitt 120, Station 0,670 am Ortseingang von Wett­ringen. Die Oberbauerneuerung mit Anpassung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m (RQ 9,5) und der Kur­venabflachung im Bereich des Sportplatzes ist ca. 1,007 km lang und verläuft bis Abschnitt 120, Sta­tion 1,677. Zudem soll für das sichere Einfahren in den Sportplatz ein Linksabbiegestreifen geplant werden. Bestandsorientierter Ausbau mit Kurvenabflachung (BA 01 und BA 02) auf eine neue Fahrbahnbreite von 6,50 m (RQ 9,5), mit stellenweise neuer Linienführungen gemäß RAL. Parallel geführter und abgesetzter Radweg, mit einer Breite von 3,00 m, dieser auch der Landwirt­schaft zur Verfügung steht (nur bei BA 01). Der kombinierte Radweg beginnt auf dem Bestand der alten St 2247 im Bereich der Kurve um den Gipsbruch und bindet in Wettringen an die Gemeindestraße Hardfeld an. Am Ortseingang Wettringen ist ein Linksabbiegestreifen für die südliche Anbindung an die Straße Hardfeld und des weitergeführten Gewerbegebietes vorgesehen. Auf Höhe des Sportplatzes (BA 02) sollen verbesserte Sichtverhältnisse geschaffen werden. Eine Linksabbiegerspur zum Sportplatz soll in die neue Linienführung eingeplant werden. Der Auftraggeber stellt für den digitalen Datenaustausch, sowie weiterer Dokumentationen und Auf­gabenstellungen ein CDE­Programm für den gesamten Ausführungszeitraum (Leistungsphasen 1-­8) den Auftragnehmern zur Verfügung. Eine Einweisung in das Programm, sowie die nötigen Accounts werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Im Teil der Vergabe der Leistungsphase 8, besondere Leistungen, wird lediglich die Bauoberleitung beauftragt. Die örtliche Bauüberwachung erfolgt durch den AG (Staatliches Bauamt Ansbach). Dem AN werden alle für die Rechnungsprüfung (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) erforderlichen Unterla­gen (Aufmaß, Lieferscheine etc.) vom AG zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2025
Ende
29.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).