AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c1f2c5b4-5826-4883-9996-a63b56b240ba/

Durchführung der DFG-Fachkollegienwahl als Online-Wahl

Notice-ID: c1f2c5b4-5826-4883-9996-a63b56b240ba · Procedure-ID: 3afb1db8-0324-4ffc-b6c2-1d6392329768

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V., Bonn
Veröffentlicht
28.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung der Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) 2027 – optional auch 2031 – als Online-Wahl. Hierbei ist die Anpassung des Systems im Sinne der DFG-Wahlordnung von entscheidender Bedeutung. Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers sind der Leistungsbeschreibung (Anhang B1), dem Kriterienkatalog (Anhang B2) und dem Vertragsentwurf (Anhang C2) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.02.2026
Zuschlagsentscheidung
27.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).