AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c20c07e7-30d1-44b1-bbda-2002fd9d7941/

Ersatzneubau zweier Sporthallen und Sanierung der Pausenhalle am Gymnasium Weilheim - Sportboden 2025/11.2/012

Notice-ID: c20c07e7-30d1-44b1-bbda-2002fd9d7941 · Procedure-ID: 0f928f52-0ee5-4ccc-9d81-b63e3a8006cc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Weilheim-Schongau / Z 11.13 Vergaben und Beschaffungen, Weilheim i. OBB
Veröffentlicht
16.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212225 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Ersatzneubau wird weitestgehend auf dem Umgriff der zuvor abgebrochenen Sporthallen errichtet. Gebäudeaußenmaße: ca. 35,5 m x 22,5 m Gebäudehöhe: ca. 15,60 m Geschosse Nebenräume: 3 Geschosse Sporthallen: 2 (entspricht 4 Geschossen) Untergeschoß: teilunterkellert Stahlbetonbau mit Verglasungen und Holzfassadenbekleidung Dachform: Flachdach mit Begrünung Sportboden: Abdichtung gegen Bodenfeuchte, selbstklebend 415 m2 Ausgleichsschüttung, Dämmschichten 880 m2 Flächenelastischer Sportboden mit elastischer Schicht 880 m2 Sportlinoleumbelag 1.120 m2

Vertragslaufzeit

Beginn
08.12.2025
Ende
06.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Eversports GmbH
Vertragsabschluss
02.09.2025
Zuschlagsentscheidung
20.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).