AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
E10/ LFH SH Neu Crossmediale Medientechnik Vergabe 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Norddeutscher Rundfunk, Hamburg
- Veröffentlicht
- 05.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das NDR Landesfunkhaus Schleswig-Holstein wird in ein neues Gebäude umziehen. Der neue Standort ist Wissenschaftspark Einsteinstraße/Fraunhoferstraße 10 24118 Kiel Das Gebäude wird durch einen Investor neu errichtet und durch den NDR angemietet. Als Mieter war der NDR in den Planungsprozess eingebunden. So ist sichergestellt, dass die speziellen Anforderungen eines Landesfunkhauses berücksichtigt werden. Der NDR übernimmt den Ausbau der medientechnischen Räume im EG und im 1. OG in Eigenleistung. Der Inverstor übergibt diese Bereiche im Rohbau an den NDR. Nach dem Ausbau muss der Bereich mit crossmedialer Medientechnik ausgestattet werden. Dazu muss ein großer Teil der Anlagen neu errichtet und ein anderer Teil vom aktuellen Standort an den neuen Standort umgezogen werden. Bis zum Start des Sendebetriebes im crossmedialen LFH müssen die bisherigen Produktionsmittel (Video & Audio) und die technischen Workflows geprüft und den neuen crossmedialen Anforderungen angepasst werden. Ziel ist es, dass die Medientechnik im neuen Haus für die Produktion und Sendung crossmedialer Inhalte ausgelegt, flexibel nutzbar und in vielen Bereichen skalierbar ist. Die am alten Standort installierte medientechnische Ausstattung wird bis zum Umzug parallel weiterbetrieben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 06.10.2025
- Ende
- 19.05.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 05.10.2025
- Angebotsspanne
- 1.188.330 – 1.302.830 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Studio Hamburg MCI GmbH (Hamburg)