AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 17:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c2b1c730-163e-4f78-b9ae-4f92dffa9f2a/

Veranstaltungsmanagement

Notice-ID: c2b1c730-163e-4f78-b9ae-4f92dffa9f2a · Procedure-ID: 6d3f05de-02de-411e-a340-e584f72f911f

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Stammdaten

Auftraggeber
NBank, Hannover
Veröffentlicht
05.06.2025
Frist (Submission)
08.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Geschätzter Wert
167.976 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

2.1 Leistungsgegenstand Der Auftragnehmer erbringt umfassende Veranstaltungsmanagementdienstleistungen für diverse Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer tritt dabei als Lead-Agentur auf und übernimmt die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen unterschiedlicher Größenordnung und Art (z. B. Konferenzen, Messeteilnahmen, Workshops, Firmenfeiern, Networking-Events). Die überwiegende Zahl der Veranstaltungen dient der Information von Multiplikatoren. Dies sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Wohngeldförderstellen, Jugendberufshilfeeinrichtungen, Arbeitsagenturen, Kreditinstitute oder sonstige Beratungseinrichtungen. Es werden vereinzelt auch NBank-Kunden eingeladen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

NBank, Hannover

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).