AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 19:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c2daabd4-a972-4e06-b6c7-2c7413ce29b7/

Steuerberatung Ausland für den Mitteldeutsche Rundfunk

Notice-ID: c2daabd4-a972-4e06-b6c7-2c7413ce29b7 · Procedure-ID: 29435ffd-9af1-45bf-beb4-277f0ce5e074

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Stammdaten

Auftraggeber
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR, Leipzig
Veröffentlicht
19.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
336.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Vertrag beinhaltet die Beschaffung von Dienstleistungen zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und payrollbezogenen Betreuung von ins Ausland entsandten MDR Mitarbeitenden. Der Auftrag umfasst die Durchführung bzw. Unterstützung der Entgeltabrechnung, die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen, die Beantragung erforderlicher SV Nachweise (A1/CoC), die Kommunikation mit in- und ausländischen Behörden sowie die Bereitstellung eines datenschutzkonformen Berichtswesens. Leistungen sind für die Entsendeländer China, Indien und Tschechien zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).