AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.07.2026 23:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3750e6e-42cf-4e39-8558-b7c1120b22c8/

Softwarelösung Meldewesen für Finanzinstitute

Notice-ID: c3750e6e-42cf-4e39-8558-b7c1120b22c8 · Procedure-ID: 8d189370-0ea6-45c2-92ca-662a5643bf02

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg
Veröffentlicht
18.06.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Softwareplattform automatisiert als modulare, cloudbasierte Gesamtlösung das banken- und aufsichtsrechtliche Meldewesen für Finanzinstitute. Das System führt granulare Datenströme aus internen Quellsystemen zusammen, führt regulatorische Berechnungen nach aktuellen Standards durch und prüft die Ergebnisse über integrierte Validierungsmechanismen. Anschließend erzeugt die Anwendung die geforderten Meldungen in den vorgegebenen Formaten und steuert den sicheren Datentransfer an die nationalen sowie internationalen Aufsichtsbehörden. Der Betrieb erfolgt über eine zertifizierte Cloud-Infrastruktur, die gängige aufsichtsrechtliche IT-Sicherheitsanforderungen und Outsourcing-Richtlinien erfüllt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
18.06.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 28.06.2026 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
Regnology Germany GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).