AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Leadagentur Social Media
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hamburg Tourismus GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Frist (Submission)
- 18.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Hamburg Tourismus GmbH (HHT) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Leadagentur Social Media abzuschließen. Gesucht wird eine strategisch beratende, konzeptionell starke und zugleich operativ leistungsfähige Partnerin, die gemeinsam mit der HHT die Social-Media-Aktivitäten langfristig weiterentwickelt, vorausschauend plant und definierte Leistungen bedarfsbezogen umsetzt. Im Mittelpunkt stehen die social-native Übersetzung der Leitidee "Elbphoria" als inhaltlicher und kreativer Rahmen für Social Media sowie der Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung von Instagram als touristischem Hauptkanal. Es soll eine konsistente Plattform-, Kanal-, Content- und Aktivierungsstrategie entwickelt werden, die insbesondere auf das Wachstum der touristisch relevanten Followerschaft in den nationalen und internationalen Nahmärkten einzahlt. Das Leistungsbild umfasst Strategie und Beratung, Format- und Content-Konzeption mit besonderem Fokus auf Video, redaktionelle Planung und Produktion, Community- und Creator-Management, Trend- und Plattformbeobachtung, Monitoring und Analyse sowie die Konzeption und Umsetzung organischer und werblicher Social-Media-Maßnahmen. Die Hamburg Marketing GmbH (HMG) kann analog zur HHT auf die o.g. Leistungen der Rahmenvereinbarung zugreifen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Finanzbehörde - Vergabekammer (FB VK), Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.