AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e849e1502-b27a4b888956ed6) · Abgerufen am 18.08.2026 20:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3fbc111-1b82-4caf-9112-de040606d5b6/

AP04_0006b_Mud Services

Notice-ID: c3fbc111-1b82-4caf-9112-de040606d5b6 · Procedure-ID: c99ec99f-1c8c-4255-a9c6-12d366b2a58f

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Stammdaten

Auftraggeber
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe
Veröffentlicht
01.06.2026
Frist (Submission)
02.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71331000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die WärmeWerk Wörth GmbH beabsichtigt in der Region Wörth die Erstellung einer Tiefengeothermieanlage zur Wärmeversorgung. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung von Mud Services / Drilling Fluids Services für die geplanten Tiefengeothermiebohrungen B-GT1 und B-GT2 einschließlich optionaler Erweiterungen und Sidetracks zum Ziel. Der Leistungsbeginn ist nach aktueller Planung ab ca. Q2/2027 vorgesehen bis voraussichtlich Q3/Q4 2027, die Leistungserbringung erfolgt abhängig vom tatsächlichen Bohrfortschritt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
01.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).