AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4K5JAH/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 05:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c41b6a28-de9d-4d70-b284-0d5a97bd399d/

Gutachterleistung

Notice-ID: c41b6a28-de9d-4d70-b284-0d5a97bd399d · Procedure-ID: 9371853b-9630-4782-ae41-015c390186f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Versorgungskammer, München
Veröffentlicht
07.08.2025
Frist (Submission)
08.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71319000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- Der Auftragnehmer erstellt zu jeder der in Anlage 1 "Objektübersicht" genannten Immobilien ein schriftliches Gutachten, das das Discounted Cashflow Verfahren sowie alle relevanten Daten und Berechnungen nachvollziehbar darlegt. - Die Ergebnisse der Bewertung der Immobilien sind für jede Eigentümerin in einer gesonderten Portfolio-Aufstellung aufzulisten. - Die Gutachten inklusive der Portfolio-Aufstellungen werden dem AG spätestens bis zum 31.01.2026 übergeben. - Eine vorläufige Indikation der Verkehrswerte (Excel Tabelle der Werte, ohne Bericht) ist bis zum 08.12.2025 an den AG zu übermitteln.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.01.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).