AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Solarthermieanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- SWM_Solar_TB+ST_06_2026: Errichtung einer Solarthermieanlage, Mühlhausen
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Frist (Submission)
- 28.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45221250 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Der Auftraggeber betreibt zur Wärmeversorgung der Stadt Mühlhausen/Thüringen verschiedene Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Fernwärme, darunter weitverzweigte Fernwärme-netze. Im Zuge der Energiewende und zur Substitution fossiler Wärmeerzeugung - insbesonde-re der mit Erdgas-KWK erzeugten Fernwärme - hat der AG die Entscheidung getroffen, am Standort Lehmgrube in der Gemarkung Mühlhausen (Flur 16, Flurstücke 107/30 und 344/106) eine solarthermische Freiflächenanlage mit einer zugehörigen Wärmeübergabestation (WÜST) zu errichten. Planungsrechtliche Grundlage ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VEP-38 "Solar-thermie und Geothermie nordwestlich der Stadtwerke" der Stadt Mühlhausen, der ein Sonderge-biet "Solar- und Geothermie" (SOgo) festsetzt. Die Baugenehmigung wurde durch den Unstrut-Hainich-Kreis mit Baugenehmigungsbescheid Nr. 013/2026 vom 05. Februar 2026 erteilt. Das Vorhaben wird zudem aus EFRE-Mitteln (2021-2027) gefördert (Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2027).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Solarthermietechnik
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 2 — Tiefbau
- Auftragsart
- Bauauftrag
Vertragslaufzeit
- Periode
- 15 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.