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FE 08.0279/2024/LGB - Dauerhafte Betonstraßen durch Verwendung neuartiger AKR-Inhibitoren
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
VDZTechnologygGmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäurereaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken wird derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung angewandt, die mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 geregelt wird. Verfahrensbedingt werden eine Vielzahl von Gesteinskörnungen als alkaliempfindlich eingestuft, auch wenn diese den Grenzwert nur geringfügig überschreiten. Dies stellt eine deutliche Einschränkung der Verfügbarkeit von geeigneten Gesteinskörnungen dar. Zudem dauert die Beurteilung der Alkaliempfindlichkeit einer Betonzusammensetzung mittels AKR-Performanceprüfung ca. 6 Monate. Somit ist das Prüfverfahren langwierig und teuer. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Gesteinskörnungen im Betonstraßenbau ist daher die Entwicklung und Festlegung neuer Strategien hinsichtlich der AKR-Prävention erforderlich. Grundsätzlich ist bekannt, dass für das Auftreten der betonschädigenden AKR ein Zusammenspiel der folgenden drei Faktoren erforderlich ist: Alkalien (z. B. durch Taumittelbeaufschlagung im Winter), Feuchtigkeit (z. B. durch Regenereignisse) und die Anwesenheit AKR-reaktiver Bestandteile in der verwendeten groben Gesteinskörnung (z. B. kryptokristalliner oder gestresster Quarz). In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob spezielle Maßnahmen zur Reduzierung der Alkaliempfindlichkeit von Gesteinskörnungen baupraktisch realisierbar und künftig anwendbar sind. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung und prüftechnische Verifizierung einer innovativen AKR-Vermeidungsstrategie mittels AKR Inhibitoren, bei der grenzwertig alkali-reaktive Gesteinskörnungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton nicht ausgeschlossen werden müssen. Hierfür ist die Anwendung von AKR-Inhibitoren als Betonzusatzmittel im Frischbeton angedacht, um eine Schädigung des Betons dauerhaft zu vermeiden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
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Preis 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 121 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VDZTechnologygGmbHZuschlagswert 209.879 €1 Veröffentlichung
- 23.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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