AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=772083) · Abgerufen am 02.08.2026 20:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4cece7a-d5b2-4157-ab85-6f7145e19ed7/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 134824: BPOL - Inspektion Rosenheim, Burgfriedstraße 34 in 83024 Rosenheim, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 269-24

Notice-ID: c4cece7a-d5b2-4157-ab85-6f7145e19ed7 · Procedure-ID: 76ffafc7-6f30-419b-83a8-219beaabfadc

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
13.05.2025
Frist (Submission)
25.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen. Objektleitung Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung erfolgt durch den AN: • in Einfachbesetzung, • von Montag bis Sonntag (24/7) telefonisch erreichbar. Stationäre Sicherheitsdienst Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicherheitsdienst einzusetzen. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: • in Dreifachbesetzung, • von Montag bis Sonntag (24/7), • Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage 16 Kontrollen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (genaue Kon-trollzeiten gem. Dienstanweisung), • die Kontrollgänge werden jeweils von einem Mitarbeitenden durchgeführt, wobei die Pforte während der Kontrollgänge zweifach zu besetzen ist, • ein Kontrollgang dauert jeweils ca. 30 Minuten. Elektronisches Wachbuch Das elektronische Wachbuch dient den Sicherheitsmitarbeitern zur elektronischen Einpflege aller objektspezifischen Meldungen. Wächterkontrollsystem Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an 28 markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen Es ist gemäß DIN VDE V 0825-11 der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen zwingend notwendig. Zum Schutz der Sicherheitsdienstmitarbeiter müssen die dafür eingesetzten Geräte die DGUV Regel 112 139 oder gleichwertig erfüllen. Videoanlage Die Liegenschaft wird zukünftig mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet. Nach Fertigstellung muss vom Sicherheitsdienstmitarbeitenden die Videoanlage in der vorgesehenen Arbeitszeit vor Ort bedient werden. Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
97 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).