AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/704bc203-a2bd-4ab4-9b7c-98aefc377999) · Abgerufen am 11.10.2026 18:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4f2d0d0-7f4a-4a6b-8ce5-32d31dbecf3d/

Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027

Notice-ID: c4f2d0d0-7f4a-4a6b-8ce5-32d31dbecf3d · Procedure-ID: 337a1df6-b31c-4e03-adf8-292834e3ac54

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Hamburg
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71251000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
365.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Jahr 2021 wurde erstmals das gesamte öffentliche Straßennetz vermessungstechnisch befahren. In den Jahren 2023 und 2025 erfolgten erneute Befahrungen. Die dabei gewonnenen Daten ergänzen und aktualisieren den bestehenden Datenbestand der FHH und haben sich seitdem als wertvolles Geodatenprodukt etabliert. Sie führen zu spürbaren Vorteilen und Vereinfachungen in Verwaltungs-, Planungs-, Abstimmungs- und Aktualisierungsprozessen. Um diese Mehrwerte auch künftig kontinuierlich und verlässlich zu sichern sowie weiter zu optimieren, ist für das Jahr 2027 eine erneute Befahrung vorgesehen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).