AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betriebsleistung für 5 Unterkünfte im Stadtgebiet München
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/, Vergabestelle, München
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
- Frist (Submission)
- 23.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 98341100 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist der Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von aktuell 193 Bettplätzen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, Centa-Hafenbrädl-Str. 49, 81249 München. — Vertragsgegenstand ist der Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von aktuell 152 Bettplätzen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, Arnold-Sommerfeld-Straße 11, 81739 München. — Vertragsgegenstand ist der Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von aktuell 142 Bettplätzen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, in der Arnold-Sommerfeld-Straße 15, 81739 München. — Vertragsgegenstand ist der Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von aktuell 148 Bettplätzen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, in der Hohenlindener Straße 8 und 8a, 81677 München. — Vertragsgegenstand ist der Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von aktuell 109 Bettplätzen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, Am Blütenanger 64, 80995 München.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.02.2025
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.