AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDCYTPTGXEZJ/documents) · Abgerufen am 09.08.2026 07:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c554e768-aa42-460d-82db-dbf0402e1bb2/

Digitalisierung von Akten des Bestandes des Migrationsamtes der HRO

Notice-ID: c554e768-aa42-460d-82db-dbf0402e1bb2 · Procedure-ID: 649804e8-8150-4f5c-a19c-7d732fcbec6e

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Stammdaten

Auftraggeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung, Rostock
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
15.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79999100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Abteilung Migrationsamt plant die Digitalisierung der Papierakten. Die Leistung soll am 01.09.2026 beginnen und bis zum 30.11.2027 abgeschlossen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Digitalisierung von 21.100 laufenden Verfahren mit Papierakten im Umfang von 513 Laufmetern mit voraussichtlich 2.750.000 Seiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
30.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).