AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 08:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c55ac694-e7a5-459a-8aaf-694e3de5c5fa/

Planungsleistungen für die Errichtung eines Waffenkammergebäudes in den Leistungsphasen 3-8, Übungsplatz Altmark, TrL Planken (VSVgV 62-25)

Notice-ID: c55ac694-e7a5-459a-8aaf-694e3de5c5fa · Procedure-ID: 2701357c-f99b-452a-bf76-10ffd516e288

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA), Magdeburg
Veröffentlicht
04.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planungsleistungen für die Errichtung eines Waffenkammergebäudes in den Leistungsphasen 3-8 anteilig zu vergeben. Das Gebäude stellt u.a. zehn Waffenkammern bereit, es muss zeitgleich von mehreren der im Truppenlager vorübergehend untergebrachten Einheiten betreten werden können. Die Raumanforderungen sind in der haushaltsmäßig anerkannten ES-Bau einschließlich den Prüfbemerkungen enthalten. Das Gebäude wird als Niedrigstenergiegebäude (EffizienzgebäudeBund 40) errichtet. Für die Erstellung der Pläne ist das CAD/CAFM-Pflichtenheft zu beachten.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
12.11.2025
Ende
21.05.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).