AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 07:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5695415-c2d3-4bcf-a716-ccfe4b7d7cef/

Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis

Notice-ID: c5695415-c2d3-4bcf-a716-ccfe4b7d7cef · Procedure-ID: 79a2a305-886a-44eb-84b7-2fa408c71dce

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Stammdaten

Auftraggeber
OEW Breitband GmbH, Ehingen
Veröffentlicht
04.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
207.005.005 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
180 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).