AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5929589-ce57-4282-b451-02de631a106d/

Medientechnische Neu-Ausstattung des im Gebäude des Universitätsklinikums Marburg gelegenen Auditoriums und medientechnische Neu-Ausstattung des im Gebäude des Klinikums Fulda gelegenen Hörsaals.

Notice-ID: c5929589-ce57-4282-b451-02de631a106d · Procedure-ID: 1ee9bd72-2f68-4393-a513-6834c01a1daf

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Stammdaten

Auftraggeber
Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Medizin, Marburg
Veröffentlicht
05.12.2024
Frist (Submission)
03.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32322000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Medientechnische Neu-Ausstattung des im Gebäude des Universitätsklinikums Marburg gelegenen Auditoriums und medientechnische Neu-Ausstattung des im Gebäude des Klinikums Fulda gelegenen Hörsaals. Die vorliegende Ausschreibung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg umfasst - im Los 1 die medientechnische Neu-Ausstattung des im Gebäude des Universitätsklinikums Marburg gelegenen Auditoriums, - im Los 2 die medientechnische Neu-Ausstattung des im Gebäude des Klinikums Fulda gelegenen Hörsaals.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2025
Ende
29.04.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).