AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c5cfec6f-4eb4-4e33-908f-271ef97a4385) · Abgerufen am 03.09.2026 22:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5cfec6f-4eb4-4e33-908f-271ef97a4385/

Rahmenvereinbarung zur Erstellung und Bereitstellung von Kommunikationsmedien für das "Zukunftsnetz Mobilität NRW"

Notice-ID: c5cfec6f-4eb4-4e33-908f-271ef97a4385 · Procedure-ID: e144bbe9-e1af-4688-8742-ab226b463c83

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Köln
Veröffentlicht
20.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber sucht als Vertragspartner eine Agentur, welche Kommunikationsmedien (z.B. Handreichungen, Publikationen, Grafiken, Podcasts, Filme) zu den Schwerpunkten des "Zukunfts-netz Mobilität NRW" erstellt, aktualisiert und/oder modifiziert. Der Auftrag umfasst kreative und operative Agenturleistungen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte Kapitel II. "Leistungsbeschreibung" der Vertragsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
neues handeln AG
Vertragsabschluss
20.01.2025
Zuschlagsentscheidung
07.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).