AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Oberes Waldachtal - Neubau 4. Reinigungsstufe Kläranlage Vörbach / Bauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Waldachtal, Pfalzgrafenweiler
- Veröffentlicht
- 01.11.2024
- Frist (Submission)
- 10.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45252100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen des Gesamtprojekts Neubau eines Bauwerks für Tuchfilter- und Aufstromfilter mit Maschinenraum, Schaltwarte und Pumpenraum sind folgende Arbeiten zu erbringen: - Filteranlage mit 2 x Tuchfilteraggregat inkl. Rohrleitungen und Armaturen sowie elektro- und steuerungstechnische Ausrüstung und 12 x GAK-Aufstromfiltermodule inkl. Rohrleitungen und Armaturen sowie elektro- und steuerungstechnische Ausrüstung - Zwischenhebewerk und Spülabwasserpumpwerk - Brauch- / Betriebswasserpumpwerk - Druckluftanlage mit Aufbereitung und Verteilung - Rohrleitungsbau PE-HD DA160-560 mm, ca. 60 m im bauseitigem Leitungsgraben - Rohrleitungsbau Edelstahlrohre DN50 bis DN400, ca. 100 m - Ausrüstung Schaltanlage und Analysenraum - Stahlbau für außenliegende Treppen - Gitterrostabdeckkungen (ca. 110 m²), größtenteils GFK geschlossen und ca. 70 lfm Geländer Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Kläranlagengelände. Aktuell sind zu dieser Gesamtmaßnahme noch die Gewerke Bauarbeiten (www.subreport.de/E32935713) und Prozessleitsystem (www.subreport.de/E24266937) veröffentlicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 01.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen
- Wertung
- Vergabeergebnis
- Vorinformation
- Ausschreibung · Frist: 10.12.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.