AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c608483b-d63a-4caa-abed-6e0c47594fb7/

Durchführung von EDV-Schulungen für den Frankfurter Ausbildungsring (FAR)

Notice-ID: c608483b-d63a-4caa-abed-6e0c47594fb7 · Procedure-ID: 61424a65-627a-4840-8cc9-a2e7cda90ba2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
17.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
80533000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Durchführung von EDV-Schulungen für den Frankfurter Ausbildungsring (FAR) Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement erfolgt der 1. Teil der Abschlussprüfung "Informationstechnisches Büromanagement" am Ende des 2. Ausbildungsjahres. Die Prüfungsaufgaben kaufmännischen Inhalts sind mit Word und Excel zu lösen. In den EDV Schulungen sollen die Anwendungen, Befehle und Funktionen für diesen Prüfungsbereich vermittelt werden. Die Schulungen werden in Präsenz durchgeführt, außer wenn ein Präsenzunterricht aus Sicht der Bedarfsträgerin nicht möglich ist, z. B. aufgrund des Coronavirus-Geschehens. Derzeit sind folgende Schulungen geplant: Zweites Halbjahr 2026: Basisschulung 7 Schulungstage Aufbauschulung 4 Schulungstage 2027: Prüfungsvorbereitung 5 Schulungstage Basisschulung 7 Schulungstage Aufbauschulung 4 Schulungstage 2028: Prüfungsvorbereitung 5 Schulungstage Basisschulung 7 Schulungstage Aufbauschulung 4 Schulungstage 2029 Prüfungsvorbereitung 5 Schulungstage Basisschulung 7 Schulungstage Aufbauschulung 4 Schulungstage Erstes Halbjahr 2030: Prüfungsvorbereitung 5 Schulungstage

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).