AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Schloss Theuern - Außenputzarbeiten BA 3
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Amberg-Sulzbach, Amberg
- Veröffentlicht
- 19.09.2025
- Frist (Submission)
- 21.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45443000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Zuge der denkmalgerechten Sanierung eines historischen Hammerschlosses werden Leistungen im Bereich Außenputz-, Stuck- und Malerarbeiten vergeben. Die Arbeiten umfassen die behutsame Restaurierung der Fassaden mit Schwerpunkt auf der Ergänzung historischer Putz- und Stuckelemente. Hierzu gehören die Abnahme geschädigter (hohl liegender, mürber) Putzbereiche, die Reinigung und Festigung der Oberflächen sowie die mehrlagige Ergänzung von Rissen, Fehlstellen und Ausbrüchen. Anschließend soll ein vollflächiger dünnlagiger Auftrag eines feinkörnigen Kalkrenovierputzes mit abgefilzter Oberfläche erfolgen. Der abschließende Fassadenanstrich ist mit rein mineralischen Produkten vorgesehen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den historischen Lisenen und Faschen, die teilweise bauzeitlich erhalten, jedoch mehrfach ausgebessert oder ersetzt wurden. Schalenartige Absprengungen dieser Bereiche sind fachgerecht zu entfernen und durch geeignete Kalkputze zu ersetzen. Alle Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege. Inbegriffen sind zudem Holzanstiche im Bereich der Dachgauben und Gesimse, sowie die Lackierung von bestehenden Fenstergittern. Fassadenfläche Hammerschloss: 740m2 Bossen, Lisenen, Faschen Hammerschloss: 378m2 Fassadenfläche Jägerhaus: 240m2 Holzgesimes: 125m Gauben: 26 Stk Fenstergitter: 285m
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.04.2026
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.