AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c6965b2e-7cc9-4987-8e2a-7c2a6fd1c1f7/

Sanierung 3-fach Sporthalle Gescher - Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten

Notice-ID: c6965b2e-7cc9-4987-8e2a-7c2a6fd1c1f7 · Procedure-ID: 0111f4e6-d0d7-4f48-b40b-6870701e1072

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH (KDG) im Namen und für Rechnung der Stadt Gescher, Heiden
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Dreifachsporthalle in Gescher soll im Zuge einer umfassenden Sanierung modernisiert und funktional erweitert werden. Geplant sind unter anderem barrierefreie Zugänge, moderne Sanitärbereiche, zusätzliche Aufenthalts- und Funktionsräume sowie die bessere Einbindung in das städtische Umfeld. Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung zur deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch moderne Gebäudehülle, effiziente Heiz- und Lüftungstechnik sowie LED-Beleuchtung. Ergänzend wird der Umkleidetrakt aufgestockt, um neue Nutzungen zu ermöglichen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.06.2026
Ende
24.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).