AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c71200d6-710d-40df-b777-1f8a583538ee/

MARKTERKUNDUNG: Zusammenarbeit mit dem Märkischen Kreis bei der Abfallentsorgung

Notice-ID: c71200d6-710d-40df-b777-1f8a583538ee · Procedure-ID: 33ee7810-c87e-4410-92bd-c01ab7297553

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Märkischer Kreis, Lüdenscheid
Veröffentlicht
28.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Märkische Kreis führt eine unverbindliche Markterkundung durch, um eine EU-weite Ausschreibung zur Auswahl eines Partners für die zukünftige gemeinsame Abfallverwertung im Hoheitsgebiet vorzubereiten. Im Fokus stehen Kooperationsmodelle (inklusive möglicher Betreiber-/Eigentumsmodelle), ein Konzept zur Zusammenarbeit mit indikativem Verwertungsentgelt sowie Aussagen zum Umgang mit vorhandenem Personal. Interessenten nehmen durch NDA-Einreichung teil, erhalten ein Information-Memorandum und reichen einen initialen Pitch ein; Gespräche können folgen. Der genaue Leistungsumfang und etwaige Mengen sind noch nicht final festgelegt und werden erst auf Basis der gewonnen Markterkenntnisse für die spätere EU-weite Vergabe konkretisiert. Teilnahmefrist ist der 21. November 2025, 09:00 Uhr.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Märkischer Kreis, Lüdenscheid

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).