AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft in 14467 Potsdam, VOEK 059-25
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 14.04.2025
- Frist (Submission)
- 05.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 534.223 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude, das entsprechend den Anforderungen des Nutzers umgebaut und hergerichtet wurde. Der Nutzer belegt derzeit das SG, 1. OG, 2. OG und 3. OG. Das 4. OG wird teilweise von anderen Nutzern belegt. Typisch für den Innenraum ist das großzügige Haupttreppenhaus mit seiner über alle Geschosse gehenden Halle samt Galerien. Die Unterhaltsreinigung umfasst insgesamt eine Reinigungsgrundfläche von ca. 7.857,84 m² und jährliche Reinigungsgesamtflächen von ca. 729.992,31 m² Fußbodenfläche. Die Unterhaltsreinigung nach Bedarf umfasst eine Reinigungsgrundfläche von ca. 298,64 m² Fußbodenfläche. Spezielle Arbeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung: - Reinigung aller Tische in der ehemaligen Ausgabeküche und im Speisesaal - Leerung und Reinigung von drei Aschenbechern und eines Kombibehälters Asche/Müll im Außenbereich - Innenreinigung von insgesamt 19 Kühlschränken in allen Teeküchen bzw. Küchen, im Präsidial- und Vizepräsidialbereich und im Eltern-Kind-Zimmer.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 148 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.