AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c7540564-bcd0-4cf0-a856-2473bc72bee9/

Planetenkugelmühle

Notice-ID: c7540564-bcd0-4cf0-a856-2473bc72bee9 · Procedure-ID: 03a51850-b83c-4253-9d78-5f2c6768327c

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. | IMWS vertreten durch: Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS, Halle (Saale)
Veröffentlicht
20.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38400000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Forschung & Bildung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Am IMWS wird eine Mühle zur Herstellung von Glas-, Glaskeramik- und Keramikpulvern benötigt. Hierfür soll eine Planetenkugelmühle mit ZrO2 Mahlbechern und Kugeln beschafft werden. Mit dieser soll durch Nassmahlen Pulver mit einer Korngröße im einstelligen Mikrometerbereich und kleiner erzeugt werden. Die Mühle soll größentechnisch an die Gegebenheiten am IMWS angepasst sein (Flächenbedarf max. 1 m²) und zeitgleich die Verarbeitung einer möglichst großen Menge an Pulvern erlauben. Hierfür soll die Mühle über vier Mahlbecher mit einer Größe von jeweils min. 500 ml verfügen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).