AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c8e8410a-2184-4398-b2e6-5e13f2ec45a2/

Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Neu-Ulrichstein, Geisenheim, Marnitz, Magdeburg, Angermünde und Arkona sowie an der Stadtklimastation Berlin-Alexanderplatz, die Geländepflege am Radar-Standort Flechtdorf, die Sensorpflege an der Wetterstation Trier und der Hausmeisterservice an der Wetterstation Weiden des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Notice-ID: c8e8410a-2184-4398-b2e6-5e13f2ec45a2 · Procedure-ID: 6f6efae2-3bfb-4674-995d-eb3e8fd716d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main
Veröffentlicht
24.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71356300 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
480.559 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Neu-Ulrichstein, Geisenheim, Marnitz, Magdeburg, Angermünde und Arkona sowie an der Stadtklimastation Berlin-Alexanderplatz, die Geländepflege am Radar-Standort Flechtdorf, die Sensorpflege an der Wetterstation Trier und der Hausmeisterservice an der Wetterstation Weiden des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

Lose

10 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2032

Vergabe-Status

Auftragnehmer
NFT Umweltdatensysteme GmbH
Vertragsabschluss
24.02.2026
Zuschlagsentscheidung
13.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).