AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c8e85c31-687d-4933-8e7c-a63ff8425d45) · Abgerufen am 25.10.2026 10:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c8e85c31-687d-4933-8e7c-a63ff8425d45/

Sanierung und Erweiterung Feuer- und Rettungswache 1, E.-Schlesinger-Str. 24, 18059 Rostock - Los 81.03 Storage, Core- und Frontendswitches

Notice-ID: c8e85c31-687d-4933-8e7c-a63ff8425d45 · Procedure-ID: fefef25d-ed61-42de-a185-79ac44b17f28

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rostock
Veröffentlicht
20.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
290.509 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Feuer- und Rettungswache 1 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird saniert und erweitert. Das Projekt ist in 4 Bauabschnitte eingeteilt. In den jetzt ausgeschriebenen und auszuführenden Bauabschnitten BA 0 + BA 1 werden die vorbereitenden Maßnahmen (Herrichten, Gebäudeabbruch, Medienversorgung) und der Neubau des Leitstellengebäudes mit Katastrophenschutzlager und Werkstätten umgesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.02.2025
Ende
29.08.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SHD System-Haus-Dresden GmbH
Vertragsabschluss
18.02.2025
Zuschlagsentscheidung
04.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).