AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Martin-Niemöller Gesamtschule Bauwasser u.Bauheizung SÜD
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen, Bielefeld
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 02.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
BAUWASSER UND BAUHEIZUNG SÜD Beschreibung der Maßnahme: Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück. Art der Leistung: Bauheizung: Eine wasserführende Bauheizung zur Grundlastabdeckung in der Winterperiode. Mobiler Wärmeerzeuger, Energieträger Heizöl. Als Heizflächen dienen Lufterhitzer. Bauwasser (TW & SW): Trinkwasserversorgung der Baucontaineranlage sowie einen Bauwasserzapfhahn für die Baustelle. Schmutzwasserentsorgung der Baucontaineranlage. Lage der Baustelle: Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 06.01.2025
- Ende
- 09.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 17 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.