AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr ab dem 08. September 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenow
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Frist (Submission)
- 04.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
schultägliche Beförderung zwischen dem Wohnort Premnitz und der besuchten Pestalozzi Schule in Rathenow ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Voraussichtlich ein Schüler (m/w/d) ohne Begleitperson — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. — Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 37 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 08. September 2025 bis zum 08. Juli 2026 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
Lose
15 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.09.2025
- Ende
- 08.07.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 15× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.04.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.