AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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S21, PFA 1.3a, PFA 1.4 VE Projektabschluss

Notice-ID: ca722197-0f1b-40fb-90b6-d36661598c3d · Procedure-ID: d02cfdb8-3428-46da-b773-bc4337d84950

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S), Stuttgart
Veröffentlicht
19.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45112710 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

S21, PFA 1.3a, PFA 1.4 VE Projektabschluss - finale Herstellung Rettungsplatz, BW 4.2102, Tunnel Denkendorf - LAP-Maßnahme im Bereich Rettungsplatz und näherer Umgebung - LAP – Wiederherstellung der Begrünung an Parkplatzflächen - Entwässerungsgraben profilieren - Sanierung der Bahnseitenwege - Böschung, Erdbauabschnitt 15, Bau-km 24,7+60 bis 25,2+12 - Entwässerung EÜ Sulzbachtal - Dehnfuge EÜ 4.1604 - LAP-Bereich L 1204 - Vervollständigung der Beschilderung Autobahn A 8 und L 1204 - BAB-Rampen: Anbindung der Zählschleifen, AS Wendlingen - AS Esslingen: Rück- und Wiederaufbau FRS und Ausfahrtsrampe, Übergang zu den Trögen - AS Wendlingen: Schließung der Leitplanken - Regenrückhaltebecken Scharnhausen - Regenrückhaltebecken K 1269 - Regenrückhaltebecken Denkendorf - Reparaturen und Anpassungen an Wirtschaftswegen - Außenanlagen der Betonschalthäuser (GSM + TK) - Ausrüstung gemäß Zuwegungs- und Beschilderungskonzept - Zuwegung für Instandhaltungsarbeiten - Grenzsteine - Straßenbau - Pflasterarbeiten - Vermessung - Pfostennummerierung Blendschutzwände - Herstellung Braunstrichpläne / Bestandspläne - Fortschreibung der Bauwerksbücher gemäß Ril 836 und Ril 804 - Fortschreibung EG-Prüfheft - TGA-Leistungen im Bereich Tunnel Denkendorf

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
OK-Bau GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
11.08.2026
Zuschlagsentscheidung
30.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

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