AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881391) · Abgerufen am 20.10.2026 05:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb625fd4-998b-4104-9f7e-0c2c66a7c16d/

Berufseinstieg und -verbleib in der Pflege - Sekundärdaten-analyse von BA-Daten (SIAB/IEB)

Notice-ID: cb625fd4-998b-4104-9f7e-0c2c66a7c16d · Procedure-ID: e7b2519e-c273-4c3c-a095-f5098c58e8eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73100000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der vierjährige Forschungsauftrag ist im Themenfeld „Ausbildungsqualität und Berufsein-stieg/-verlauf“ des Forschungsprogramms zur Pflegebildung und zum Pflegeberuf veror-tet. Vor dem Hintergrund der seit dem Jahr 2020 eingeführten generalistischen Pflegeaus-bildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) liegen inzwischen erste Kohorten von Absol-ventinnen und Absolventen vor, deren Übergang in den Arbeitsmarkt sowie deren frühe berufliche Entwicklungsverläufe empirisch untersucht werden können.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).