AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 18:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb640ad0-6b0b-4729-9c5d-f4de330b79b1/

TSK25018 Mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern (AWB)

Notice-ID: cb640ad0-6b0b-4729-9c5d-f4de330b79b1 · Procedure-ID: efcd11ac-8fd3-4d94-89e5-7534d9b471f8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
11.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistung umfasst 1. die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück AWB der Bioabfallsammlung. Die Behälter werden sind zweimal jährlich zu reinigen. Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 6. April – 24. Oktober 2026 sowie vom 5. April - 23. Oktober 2027. Die Leistung umfasst 2. die stationäre Reinigung von AWB aller Abfallfraktionen auf dem Betriebsgelände des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Anlageverbund Ost, Ochsenstraße 12, 76227 Karlsruhe“. Es handelt sich hierbei um jährlich ca. 2.500 Stück Zweirad-AWB der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie ca. 500 Stück Vierrad-AWB der Größen 770 l und 1.100 l.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.04.2026
Ende
23.10.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
13.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).