AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1916a46108d-6a6317c6f1fb3100) · Abgerufen am 16.08.2026 05:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb8e7e52-dd04-4813-8acc-8f1bfc7ee8ea/

Rahmenvereinbarung Reiseportal

Notice-ID: cb8e7e52-dd04-4813-8acc-8f1bfc7ee8ea · Procedure-ID: 682a4558-26d0-4795-99b0-fa4c03a4761b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13), Magdeburg
Veröffentlicht
13.01.2025
Frist (Submission)
28.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63000000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.250.000 €
Rahmen-Maximum
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Rahmenvertrags sind Vermittlungen von Reisedienstleistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Buchung sämtlicher Reisen, die durch Angehörige des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. Teil der Leistung des Auftragnehmers sind die Bereitstellung einer Webplattform zur Buchung durch den Auftraggeber und die Organisation, Durchführung von Reisen des Auftraggebers und der Support während der Durchführung von Reisen des Auftraggebers.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer, Halle / Saale

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).