AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cbab4e67-4df7-4114-91c4-6c8019a95905) · Abgerufen am 03.10.2026 22:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbab4e67-4df7-4114-91c4-6c8019a95905/

Beschaffung Feuerwehr Wechselladerfahrzeug (WLF 32/ 6900)

Notice-ID: cbab4e67-4df7-4114-91c4-6c8019a95905 · Procedure-ID: f204c9d1-c7c4-4e46-a40c-098092a3bd8a

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Marburg
Veröffentlicht
28.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
288.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universitätsstadt Marburg beschafft folgendes Fahrzeug: Wechselladerfahrzeug WLF 32/ 6900- 1570 angelehnt an DIN 14505 (oder gleichwertig) Fahrgestell 4-achsig, mit einer max. Gesamtmasse von 32.000kg Als Ersatz für das derzeitige Wechselladerfahrzeug muss ein neues Fahrzeug beschafft werden. Dieser dienst dem Transport verschiedener Abrollbehälter nach DIN. Die Ausschreibung ist in 2 Lose unterteilt. LOS 1 Fahrgestell mit Abrollkipper, WLF 32/6900-1570 LOS 2 Feuerwehrtechnischer Auf-/Ausbau

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.06.2026
Ende
24.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Vertriebsregion Nord-Ost
Vertragsabschluss
25.06.2026
Zuschlagsentscheidung
22.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).