AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 01:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbbd8b4e-c7be-4dd6-b458-3b2db55b29f4/

Rahmenvereinbarung Chauffeur-Services 26-2000072063

Notice-ID: cbbd8b4e-c7be-4dd6-b458-3b2db55b29f4 · Procedure-ID: 8f4d3062-dd7a-4f93-9b08-e63961cad637

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
03.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Zur Unterstützung der Wahrnehmung ihrer Aufgaben betreibt die Deutsche Bundesbank einen eigenen Fuhrpark (PKW und Kleinbusse), auf dessen Basis auch intern Chauffeur-Services erbracht werden, welche den verschiedenen Leitungsebenen der Auftraggeberin offenstehen. Gegenstand der Leistungen ist die Erbringung von professionellen Chauffeur-Services für die Auftraggeberin. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung qualifizierter Chauffeure zur Durchführung von Fahrten mit Fahrzeugen der Auftraggeberin. Die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
29.06.2026
Zuschlagsentscheidung
29.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).