AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cbec45a1-aaba-4613-b66d-3f4007a5148b) · Abgerufen am 11.09.2026 04:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbec45a1-aaba-4613-b66d-3f4007a5148b/

Neubau Feuerwache Westgartshausen, Stadt Crailsheim

Notice-ID: cbec45a1-aaba-4613-b66d-3f4007a5148b · Procedure-ID: b301af0b-a6e8-4a2d-bd72-bd9ba2acac6d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Crailsheim - Ressort und Immobilienmanagement, Crailsheim
Veröffentlicht
10.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadtverwaltung Crailsheim plant zur besseren Versorgung der östlichen Teilorte den Neubau einer Feuerwache mit zwei Fahrzeugstellplätzen und einer Gesamt-Netto-Grundfläche von ca. 450 m2. Der Neubau soll im Stadtgebiet Westgartshausen in exponierter Lage in der Kurve einer Bundesstraße entstehen. Daher wird auf eine entsprechende architektonische Qualität hohen Wert gelegt. Der Neubau der Feuerwache Westgartshausen ist die letzte Maßnahme des Feuerwehrbedarfplans der Stadt Crailsheim aus dem Jahr 2016.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bunse GmbH
Vertragsabschluss
04.05.2026
Zuschlagsentscheidung
29.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).