AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cc2a2378-d6de-41c1-aff3-10181751c221/

Chemnitzer Modell, Stufe 4 - Ausbau Chemnitz - Limbach-Oberfrohna, Planfeststellungsabschnitt 1, Vergabepaket 2.3 – Fahrleitungsanlage Baugleis, Falkeplatz, Masten Theaterstr. Teil 1

Notice-ID: cc2a2378-d6de-41c1-aff3-10181751c221 · Procedure-ID: c1674be9-fba6-4e78-a925-78651e69010c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
22.10.2025
Frist (Submission)
24.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234160 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Errichtung einer Fahrleitungsanlage BEREICH BAUGLEIS • 11 provisorische Masten mit Bohrrohrgründungen • ca. 360 m Einfachfahrleitung (zweigleisig, Ausleger und Quertragwerke) • Rückbau Altanlage mit Masten und Gründungen BEREICH FALKEPLATZ • 15 Masten (Stahl achtkant) mit Bohrrohrgründungen • ca. 400 m Einfachfahrleitung (zweigleisig Quertragwerke) • Rückbau Baugleis mit Masten und Gründungen BEREICH THEATERSTR. TEIL 1 • 36 Masten (Stahl achtkant) mit Bohrrohrgründungen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
67 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).