AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 22:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cc6bca78-0d61-4f6d-a409-fc41cfe21c67/

26EU/24 Erweiterung HGT - Sanitäranlagen

Notice-ID: cc6bca78-0d61-4f6d-a409-fc41cfe21c67 · Procedure-ID: fbe2483b-225d-40c5-8fe4-c4ff0fc90509

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Trier, Trier
Veröffentlicht
03.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45232460 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
494.961 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Herstellung der Sanitäranlagen im Erweiterungsbau und Sanierung mehreren WC-Anlagen im angrenzendem Bestandsgebäude des Humboldt-Gymnasiums Trier. ca. 450 lfdm Entwässerungsleitungen mit Zubehör ca. 19 St. Bodenabläufe mit Zubehör 1 St. Kompaktanlage aus Fettabscheider und Hebeanlage mit Zubehör 1 St. Hebeanlage mit Zubehör ca. 769 lfdm Edelstahl-Rohrleitung mit Zubehör und Wärmedämmung ca. 125 lfdm Vorwandinstallation mit Zubehör 75 St. Einrichtungsgegenstände mit Zubehör ca. 87 lfdm Trockene Feuerlöschleitung mit Zubehör ca. 75 lfdm PE-HD Druckrohr mit Zubehör ca. 18 lfdm Gasleitung in Edelstahlrohr mit Zubehör

Vertragslaufzeit

Periode
43 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.12.2024
Zuschlagsentscheidung
04.11.2024
Angebotsspanne
494.961 – 533.133 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).