AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ccd962d5-b53e-4677-853b-8aa27f34ecf4) · Abgerufen am 29.08.2026 09:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ccd962d5-b53e-4677-853b-8aa27f34ecf4/

Arbeits-und Schutzkleidung

Notice-ID: ccd962d5-b53e-4677-853b-8aa27f34ecf4 · Procedure-ID: e29696fe-df31-40ae-bc2f-72f628bff66b

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg
Veröffentlicht
30.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18100000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.768.000 €
Rahmen-Maximum
442.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die sukzessive Lieferung von Arbeits-und Schutzkleidung für alle Dienststellen und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der Einrichtungen nach §§ 15 und 26 LHO – sowie Hochschulen und GMH(Gebäudemanagement Hamburg GmbH) und Dataport.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Adolf Würth GmbH & Co.KG · Detlef Paulsen BSA GmbH · Grube KG
Vertragsabschluss
30.12.2024
Zuschlagsentscheidung
16.12.2024
Angebotsspanne
176.827 – 274.134 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).