AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVMPNS/documents) · Abgerufen am 27.09.2026 02:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd5a9aa4-40b3-406b-a176-99877b059478/

Transport, Aufbereitung und Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke

Notice-ID: cd5a9aa4-40b3-406b-a176-99877b059478 · Procedure-ID: e79049cd-51f4-48d6-b631-ccf0d7ba88fb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
AVA Velsen GmbH, Saarbrücken
Veröffentlicht
15.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vergabe des Transports, der Aufbereitung und der Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke - Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Die Leistungen sind ab dem 01.01.2027 zu erbringen. Die Laufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2031 (5 Jahre). Der Vertrag kann nicht verlängert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).